Leistungsbeschreibung

Pädagogische Ausrichtung

An erster Stelle steht für uns die Zusammenarbeit und Einbindung aller beteiligten Akteure. Dabei vertreten wir eine säkulare Grundhaltung, also eine weltoffene Wertehaltung unabhängig von Glauben, Religion, Alter, Rasse, Herkunft, Bildung usw. Stattdessen sind Werte, wie zum Beispiel Güte, Aufrichtigkeit, Versöhnlichkeit, Mitgefühl, Fürsorge, Achtsamkeit, Respekt, Toleranz, Akzeptanz, Verständnis usw., zentraler Bestandteil des täglichen Zusammenlebens.

Im Rahmen der professionellen pädagogischen Arbeit orientieren wir uns, neben der grundsätzlichen Wertehaltung, an einem ganzheitlichen Ansatz der sich aus unterschiedlichen pädagogischen Leitlinien, Schwerpunkten und Handlungsmustern zusammensetzt. Neben dem humanistischen Menschenbild und einer heilpädagogischen Grundausrichtung, bilden für die Förderung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen die zusätzlichen Angebote in Form von Traumafachberatung, Motopädie und Psychomotorik einen integralen Bestandteil:

Humanistisches Menschenbild – „Mensch sein“

Unser Selbstverständnis leitet sich in erster Linie aus dem achten Sozialgesetzbuch ab. Es orientiert sich dabei an den individuellen Bedürfnissen, persönlichen Wertvorstellungen und subjektiven Lebensgeschichten der uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Die Ziele und die praktische Umsetzung unserer Erziehung folgen Grundsätzen und Annahmen des heilpädagogischen Ansatzes und eines humanistischen Menschenbildes. Das humanistische Menschenbild ist eine wertgebundene Lebensauffassung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

„Der Humanismus betont die natürliche Vernunftbegabung, die ethische Verantwortung, die soziale Bindung, die freie Persönlichkeitsentfaltung so- wie das Streben nach Glück jedes einzelnen Menschen.“ (Humanistischer Verband Deutschland – HVD)

Darüber hinaus beinhaltet ein humanistisches Menschenbild folgende Maßstäbe: 

  • jedem Menschen ist unabhängig von seinen Möglichkeiten und Grenzen, seinem Verhalten und seinen Leistungen eine unveräußerliche Würde zu Eigen;
  • jeder Mensch ist einzigartig, fähig und bestrebt, in völliger Autonomie sein Leben selbst zu bestimmen;
  • der Mensch bildet eine ganzheitliche Einheit (Körper-Seele-Geist), die in wechselseitiger Interaktion mit der Umwelt und seinen Akteuren steht;
  • alle Menschen sind gleichwertig und gleichberechtigt – die Würde des Menschen ist unantastbar;
  • durchgängige Wertschätzung für das Individuum, seine Eigenständigkeit und Eigenartigkeit – Stärken sehen, erhalten und ausbauen.

 

Heilpädagogischer Ansatz – „Wert sein“

Auf Grundlage des humanistischen Menschenbilds setzt der heilpädagogische Ansatz a. Die Heilpädagogik, als professionelles pädagogisches Handlungsfeld, geht von einer entsprechen- den ethischen Grundhaltung aus, die von Empathie und Wertschätzung für den Klienten getragen ist. Außerdem gilt es, den Menschen mit all seinen Fähigkeiten, Problemen und Ressourcen sowie seinem sozialen Umfeld als Ganzes zu betrachten und ihn bei der Bearbeitung und Lösung von Problemen mit einzubeziehen. Des Weiteren gehören zu einem heilpädagogischen Ansatz folgende Grundsätze:

  • Sicherung des Kindeswohls – Beachtung des Rechtes auf Leben, Würde und Selbstbestimmung;
  • Verstehen und Akzeptieren der einzelnen Biografien mit all ihren Problemen, Konflikten und Traumata einerseits und den existierenden Fähigkeiten, Potenzialen und Ressourcen andererseits;
  • Vermittlung realistischer Lebensbezüge sowie Begleitung und Unterstützung bei ei- ner realistischen Lebensplanung;
  • Zulassen und Begleiten einer positiven, selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung
  • jeden Menschen als lern-, erziehungs- & bildungsfähig betrachten;
  • positive Entwicklung und eine gezielte Förderung bedürfen stabiler Beziehungsverhältnisse und Vertrauen.

 

Traumapädagogik

Neben der angesprochenen heilpädagogischen und humanistischen Orientierung bildet die Traumapädagogik einen wichtigen Schwerpunkt unserer grundsätzlichen Haltung. Der Begriff beschreibt grundsätzlich eine Sammlung pädagogischer Methoden rund um den Begriff Trauma. Unter Traumapädagogik wird die Anwendung der Psychotraumatologie auf die sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Vernachlässigungs-, Missbrauchs- und Misshandlungserfahrungen verstanden. Kinder und Jugendliche, die traumatisierende Erfahrungen gemacht haben, sollen durch gezielte Traumaarbeit im pädagogischen Alltag unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht die menschliche Begegnung zwischen dem Kind oder Jugendlichen und der pädagogischen Fachkraft.

Die Basis der Traumapädagogik legt das Wissen um die Folgen von Traumatisierung und bio- grafischen Belastungen zu Grunde und legt somit den Schwerpunkt auf die Ressourcen und Resilienz der Kinder und Jugendlichen. Das traumapädagogische Umfeld ist so gestaltet, dass die leidvollen Erfahrungen durch korrigierende Beziehungserfahrungen ausgeglichen werden sollen. Die traumapädagogischen Angebote sind fester Bestandteil der Konzeptarbeit werden und durch entsprechende Fachkräfte durchgeführt werden. Folgende Zielsetzungen sollen dadurch verfolgt werden:

  • Vermittlung von positiven und korrigierenden Bindungsangeboten in einem sicheren Lebensrahmen durch Bindungspersonen, die feinfühlig, die Bedarfe und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen und beantworten
  • Vertrauensaufbau durch bindungsorientierte Kommunikation
  • Förderung der Selbstwirksamkeit
  • Steigerung des Selbstwertgefühls und Entwicklungspotenzials
  • Erleben von guten Beziehungs- und Bindungserfahrungen
  • Teilhabe an der Gestaltung der eigenen Lebensbedingungen
  • Erleben von Autonomie, Kompetenz und Zugehörigkeit
  • Psychoedukation
  • Förderung der Körper & Sinneswahrnehmung und der Emotionsregulation
  • Entwicklung haltegebender Strukturen durch Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und transparentes Handeln der Pädagogen
Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung

1. Träger

Kinder- und Jugendhilfe Stoppelkamp GmbH & Co. KG (KJS)
Am Butterberge 16
59514 Welver-Borgeln
02921-9818796
verwaltung@kjs-online.de

2. Leistungsangebote

Hilfe zur Erziehung im Bereich der vollstationären Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 34 & 35a SGB VIII in einer heilpädagogischen Intensivwohngruppe.

3. Organigramm

4. Selbstverständnis und Leitbild

An erster Stelle steht für uns die Zusammenarbeit und Einbindung aller beteiligten Akteure. Dabei vertreten wir eine säkulare Grundhaltung, also eine weltoffene Wertehaltung unabhängig von Glauben, Religion, Alter, Rasse, Herkunft, Bildung usw. Stattdessen sind Werte, wie zum Beispiel Güte, Aufrichtigkeit, Versöhnlichkeit, Mitgefühl, Fürsorge, Achtsamkeit, Respekt, Toleranz, Akzeptanz, Verständnis usw., zentraler Bestandteil des täglichen Zusammenlebens.

Die grundsätzliche pädagogische Ausrichtung orientiert sich dabei an folgenden Schwerpunkten und Handlungsmustern:

 

  • Humanistisches Menschenbild;
  • heilpädagogischer und traumapädagogischer Ansatz
  • motopädischer (Haus Borgeln) bzw. psychomotorischer (Haus Werl) Schwerpunkt
Leitbild 

Der Kranich symbolisiert das Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe Stoppelkamp und steht in Japan für Glück und Langlebigkeit. Zugleich verkörpert er ein Symbol für Hoffnung und Wünsche. Unter dem Namen „Vogel des Glücks“ gilt der Kranich als ein Lebewesen, welcher die Ängste und Sorgen der Erwachsenen und Kinder auf seinen unendlichen Flügeln weit hinaus in den Himmel trägt. Ihre Flugformation in V- oder L-Form verweist auf die Gemeinschaft, da sie während des Flugs immer wieder ihre Position wechseln, um Energie zu sparen.

 

„Der Tag an dem Du einen Kranich geschenkt bekommst, ist ein glücklicher Tag.“ (Japanisches Sprichwort)

 Wenn in Japan ein gefalteter Kranich verschenkt wird, bringt dieser sowohl dem Schenker als auch dem Beschenkten Glück und Gesundheit. Nach alter japanischer Weisheit bekommt die Person, die 1000 Papierkraniche faltet einen Wunsch erfüllt. In Japan wird der Origami- Kranich auch als Erziehungshelfer benutzt, da die Kinder durch sie an das gute Benehmen und Betragen der jungen Kraniche erinnern. Die Kraniche werden als Zeichen für Eintracht und Glück in der Familie angesehen.

Die Metapher des Kranichs prägt das Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe Stoppelkamp:

Hoffnungen und Wünsche sollen gemeinsam erarbeitet und formuliert sowie die Realisierung Teil der Persönlichkeitsentwicklung und der Erziehung werden.

Ängste und Sorgen sollen gemeinsam definiert werden. Ziel ist es diese zu bewältigen und zu lernen mit diesen zu leben.

Glück und Gesundheit sollen nicht als Lebensziel gelten, sondern in Form von Wohlempfinden und Zufriedenheit Teil des alltäglichen Lebens sein.

Gemeinschaft als Grundlage für soziales Miteinander, Lernen und Persönlichkeitsentwicklung.

Erziehungshelfer als Basis für Vertrauen, Geborgen- und Sicherheit, sowie Förderung der Individualität und sozialen Integrität.

Beschreibung der Leistungsangebote

Haus Borgeln
Am Butterberge 16
59514 Welver-Borgeln
02921-9818796
hausborgeln@kjs-online.de

Schwerpunkte: Heil- und Traumapädagogik sowie Motopädie
Platzzahl: 7 Plätze

Haus Werl
Krumme Straße 1
59457 Werl
02922-9275733
verwaltung@kjs-online.de

Schwerpunkte: Heil- und Traumapädagogik sowie Psychomotorik
Platzzahl: 6 Plätze

Rechtsgrundlage

Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Bereich der vollstationären Kinder- und Jugendhilfe gem. §§ 34 und 35a SGB VIII in einer heilpädagogischen Intensivwohngruppe.

Personenkreis und Zielgruppen

Die Maßnahme richtet sich bevorzugt an Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 12 Jahren (begründete Ausnahmen sind möglich).


Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn mindestens einer der folgenden Indikatoren zutrifft:

  • Notwendigkeit einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration/ eigenverantwortlichen Lebensführung und Verbesserung der Bedingungen in der Herkunftsfamilie;
  • Störungsbilder wie FAS/ ADS/ ADHS/ Adipositas und/ oder psychosoziale (Bindungs-) Störungen;
  • soziale und emotionale Entwicklungsstörungen/ -defizite aufgrund familiärer Belastungssituationen;
  • kombinierte Störungen des Sozialverhaltens sowie Verhaltensauffälligkeiten, aufgrund psychischer Erkrankungen oder eines Suchthintergrundes der Eltern;
  • Lern- und Entwicklungsdefizite oder weitere Aufmerksamkeits- und Verhaltensauffälligkeitsstörungen, ausgelöst durch traumatisierende Erlebnisse/ Erfahrungen;
  • Psychische, seelische oder leichte geistige Behinderung.

 

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Akute Suizidgefahr/ permanente Eigen- und Fremdgefährdung;

  • Suchtproblematik;

  • schwere Form körperlicher und geistiger Behinderung;

  • erhöhte Form der Aggressivität;

  • totale Verweigerung und grundsätzlich fehlende Freiwilligkeit.

Ziele
  • Positive Weiterentwicklung durch Persönlichkeits- und Biographiearbeit sowie entsprechender kinder- und jugendpsychiatrischer Diagnostik;
  • Entfaltung und Koordination der Veranlagung und Begabung sowie Förderung einer positiven Beziehung zu sich selbst, zu anderen und zur Umwelt;
  • Persönliche Stärken und Ressourcen mobilisieren und parallel zur persönlichen Entwicklung soziale Integration im öffentlichen Leben fördern;
  • Vermittlung gesellschaftlicher Werte und Normen sowie Strukturierung des Alltags;
  • Förderung psychischer, physischer und kognitiver Fähigkeiten sowie emotionale Stabilisierung;
  • Entdeckung und Förderung von Lernchancen und potenzialen
  • Stärkung der sozialemotionalen Kompetenz und der Problemeinsicht sowie Beziehungsarbeit und (Weiter)Entwicklung eines sozialen Netzwerkes;
  • Entlastung, Begleitung und Aufarbeitung von gestörten Beziehungsmustern zu den Herkunftsfamilien;
  • Rückführung in die Herkunftsfamilie;
  • Hilfe, Begleitung und Ermöglichung einer Verselbstständigung oder Beheimatung in einer alternativen Betreuungs-/ Wohnform.
Leistungen

 

Individualleistungen
Bereich Beschreibung
Haus Borgeln Haus Werl
Aufnahmeverfahren
  • Koordination der Anfrage, Anbahnung und Aufnahme Pädagogische Leitung und Gruppenleitung
  • Prä-Anamnese und Einholen der wichtigsten Informationen durch Pädagogische Leitung und Gruppenleitung (Kurzbiografie/Helfersystem/Gesundheitszustand/Zielsetzung/…)
  • Kennenlerntermine als Voraussetzung für eine Aufnahme
  • Begleitung und Unterstützung durch feste Ansprechpartner
Anamnese- und Diagnoseverfahren
  • Sozial-, Ressourcen- und Traumaanamnese
  • Biografiearbeit
  • Erstellung eines Genogramms
  • Heilpädagogische Diagnoseverfahren
  • Psychomotorische Diagnostik (Haus Werl) und motopädische Diagnostik (Haus Borgeln)
Individuelle Entwicklungsplanung
  • Rückgriff auf Diagnose- und Anamneseverfahren/-ergebnisse
  • Ermittlung einer individuellen Entwicklungsplanung: Zielbestimmung und Prozessgestaltung
  • Angewandte heilpädagogische Angebote
  • Nach Bedarf Traumafachberatung und traumapädagogische Angebote
  • Motopädische (Haus Borgeln) und psychomotorische (Haus Werl) Förderangebote
  • Zusammenarbeit zwischen Pädagogischer Leitung, Gruppenleitung und Bezugsfachkraft
Klientenbezogene Leistungen
  • Führen einer Akte (Tagesdokumentation, Berichte, Ansprechpartner usw.)
  • Anfertigen von Entwicklungsberichten, Bescheinigungen usw.;
  • Beschaffung notwendiger Dokumente und Sicherstellung des Versicherungsschutzes.
Aufgabenfeld Bezugsfachkraft
  • Koordination und Begleitung von Terminen (Schule/Behörden/Ärzte/Therapie/usw.);
  • Verwaltung und Planung rund um Bekleidungs- und Taschengeld;
  • Kontinuierlicher Austausch mit Helfersystem (Familie/Schule/Jugendamt/ usw.);
  • Planung und Durchführung von HPG;
  • Gestaltung und Umsetzung der individuellen Entwicklungsplanung in Zusammenarbeit mit Pädagogischer Leitung, Gruppenleitung und internen Fachkräften;
  • Planung und Durchführung individueller pädagogischer Einzelangebote/ Bezugstage.
Hilfeplanung
  • Planung und Durchführung des HPG gem. §36 SGB VIII;
  • Erstellung eines Vorberichts durch den BFK in Zusammenarbeit mit GL und PL und der Familie/Eltern;
  • Aufbauend auf der individuellen Entwicklungsplanung: intensive Vor- und Nachbesprechung im Hinblick auf aktuelle Entwicklung und Zielsetzung;
  • Regelmäßiger Austausch mit am HPG beteiligten Personen.
Intensive Familienarbeit
  • Zusammenarbeit, Austausch und Beteiligung von Eltern und anderen Familienmitgliedern;
  • Ausführliche Perspektivgespräche (zusätzlich zum regulären Aufnahmeverfahren);
  • Vor- und Nachbereitung von Besuchswochenenden und von Beurlaubungen nach Hause;
  • Möglichkeit zu begleiteten Besuchskontakten;
  • Partizipation bei der individuellen Entwicklungsplanung: regelmäßige Entwicklungs-/ Planungs-/ Reflexionsgespräche (PL/ GL/ BFK);
  • Zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsfunktion durch die PL;
  • Individuelles Rückführungsmanagement;
Evaluation und Dokumentation
  • Ausführliche Dokumentation des Aufnahmeprozesses anhand eines Orientierungsbogens/ Leitfadens;
  • Begleitung und Dokumentation des Diagnoseprozesses durch Beobachtungs- und Kompetenzbögen;
  • Motopädische (Haus Borgeln) und psychomotorische (Haus Werl) Testverfahren
  • Dokumentation der individuellen Entwicklungsplanung durch einen Orientierungs-/ Kompetenzbogen;
  • Dokumentation des Hilfeplanverfahren: HPG-Vorbericht; Transfer der HPG-Ergebnisse auf die individuelle Entwicklungsplanung;
  • Regelmäßige Überprüfung der Entwicklungsziele anhand von Evaluationsbögen.

 

Gruppenbezogene Leistungen
Bereich Beschreibung
Strukturierung des Alltages
  • Lebensweltorientierte Gestaltung des Wohnumfeldes;

  • Einbezug der Kinder und Jugendlichen in die Haushaltsführung: Reinigung, Einkauf, Kochen durch freiwilliges Einbringen und wechselnde Dienste, Mitgestaltung des Essensplans;

  • Geregelte Tagesstruktur: pünktliches Aufstehen, Einhalten von Terminen, gemeinsame Mahlzeiten zu festen Zeiten.

 

Hygiene-, Gesundheits- und Sexualerziehung

  • Anleitung und Begleitung zu einer altersgemäßen Hygiene- und Körperpflege;

  • Aufklärung und Vermittlung eines sensiblen Wertesystems;

  • Kennenlernen, Pflegen und Wertschätzen des eigenen Körpers;

  • Dokumentation besonderer Erkrankungen; ggf. Einbezug und Beratung der Sorgeberechtigten (bei gravierenden Krankheiten und besonderen medizinischen Eingriffen).

Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten

  • Förderung der individuellen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen und Aktivierung des Selbsthilfepotenzials;

  • Verbessern des Interaktions- und Kommunikationsverhalten;

  • Erlernen und Einüben einfacher handwerklicher Techniken und Fähigkeiten sowie Kleidungs- und Wäschepflege;

  • Erlernen des Umgangs mit Taschen- und Kleidergeld;

  • Befähigung zur selbständigen Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Konflikte;

  • Verkehrserziehung und Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln;

  • Unterstützung beim Kennenlernen öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten.

Schule und Bildung

  • Optimale Förderung anhand individueller intellektueller Fähigkeiten und persönlichen Neigungen;

  • Finden der optimalen Schulform unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und Einbezug aller Beteiligten;

  • Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternabenden und -sprechtagen sowie Anschaffen von Schulmaterial;

  • Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsstellen und berufsvorbereitenden Angeboten;

  • Schaffen von individuellen Lernbedingungen, tägliche Hausaufgabenbegleitung sowie weitere Lern- und Förderangebote nach Bedarf.

Freizeit, Erlebnis und Ferien

  • Durchführung sinnvoller Freizeitbeschäftigungen, die sich nach den jeweiligen Interessen der Kinder und Jugendlichen richten;

  • Individuelle Förderung von sportlichen, kreativen und musikalischen Fähigkeiten;

  • Regelmäßige Sport- und Bewegungsangebote;

  • Planen und Organisieren von Ausflügen, Ferienfreizeiten und gemeinsamen Urlauben.

Tradition und Kultur

  • Altersgemäße Vermittlung von gültigen und moralischen Werten;
  • Auseinandersetzung mit Ethik und Verhaltensregeln;

  • Ermöglichen der jeweiligen Religionsausübungen;

  • Gemeinsame Feiern und Feste.

Haus und Garten
  • Haus und Garten als zentraler Lebensraum der Kinder und Jugendlichen wird gemeinsam gestaltet und gepflegt;

  • Wohn- und Gruppenräume als Spiel- und Erlebnisraum;

  • Nutzung verschiedener Spiel- und Sportgeräte (In- und Outdoor);

  • Werk- und Bastelraum für zusätzliche Angebote (Haus Borgeln);

  • Ruhe- und Entspannungsraum für Einzel- und Kleingruppenangebote im Bereich Entspannung (Haus Borgeln).

Partizipation

  • Lebensweltorientierte Beteiligung an der Alltagsgestaltung (Tagesablauf/ Hausarbeiten/ Klei- dung/ Finanz- und Personalfragen/ usw.);

  • Beteiligungsgremien (gemeinsame Erarbeitung von Gruppenregeln und eines Rechtekatalogs);

  • Wöchentliches Kinderteam (aktuelle Themen und Konflikte/ Reflexionsrunden/ usw.);

  • Beschwerdemöglichkeiten (Beschwerdebeauftragte und BFK sowie PL und GL als Ansprechpartner/ Erarbeiten von weiteren Beschwerdemöglichkeiten (Netzwerkpartner o.ä.));

  • Beteiligung an der Hilfeplanung: Nutzung von alters- und erziehungsbezogenen Methoden unter Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes und weiteren Kooperationspartnern die Autonomie der Kinder und Jugendlichen soll durch die einrichtungsinterne Erziehungsplanung gesichert werden.

Beschwerdemanagement

  • Transparente und offen kommunizierte Beschwerdewege (z.B. Gruppensprecher, päd. Fachkraft, GL, PL, zuständiges Jugendamt, Vormund/ Vormundin, externe Beschwerdemöglichkeiten (Poli- zei etc.));

  • Beschwerdereaktion, -annahme und -bearbeitung durch Beschwerdebeauftragte, BFK, PL, GL o- der Pädagogische Fachkräfte;

  • Kinderteam als regelmäßige Plattform für Konflikte und Beschwerden

  • Wunsch- und Kummerkasten (Möglichkeit zur anonymen Beschwerde): Regelmäßige Bearbei- tung in den jeweiligen Teamsitzungen;

  • Hilfeplanung.

Umgang mit Krisen/ Um- setzung Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

  • Planung und Erstellung eines internen Präventions- und Schutzkonzeptes ist als begleitendes Projekt in Bearbeitung

Rückführungs- und Per- spektivmanagement

  • Individuelle Planung und Ausgestaltung der Rückführung;

  • Einbindung aller am Hilfeprozess beteiligten Personen;

  • Gemeinsame Erarbeitung der Zielplanung;

  • Gemeinsame Erarbeitung notwendiger Rahmenbedingungen für die Rückkehr;

  • Vorbereitung der Überleitung aus der Einrichtung in das Familiensystem (Beurlaubung des Kin- des mit anschließender Reflexion/ Netzwerkarbeit);

  • Rückkehr in das Familiensystem bzw. Überleitung in eine andere Hilfeform oder in die Verselbstständigung.

 

Sonderaufwendungen im Einzelfall
Bereich Beschreibung

Im Pauschalbetrag enthalten

  • Ferienzuschuss

  • Laufende Bekleidungsergänzung

  • Lernmittel

  • Sonstiges

  • Familienheimfahrten: Familienheimfahrten im regionalen Nahverkehr (Großraum), in dem das Leistungsangebot liegt, werden auf eine Heimfahrt im Kalendermonat begrenzt und ist in der Pauschale enthalten. Darüberhinausgehende Fahrten, die im Hilfeplan festgelegt werden, werden vor Ort separat verhandelt. Aufgrund regionaler Besonderheiten können die Vertragsparteien im Einzelfall hiervon einvernehmlich abweichende Regelungen treffen.

  • Allgemeine berufsbedingte Sachaufwendungen: Allgemeine berufsbedingte Sachaufwendungen (z.B. Berufskleidung einschl. Schuhe, weste, Handschuhe, kein Werkzeug) werden in die Pau- schale aufgenommen. Leistungsangebote, die sich auf Berufsorientierung und -ausbildung spezialisiert haben, sind von dieser Regelung ausgenommen und werden separat vor Ort verhandelt.

Einzeln zu bewilligen und abzurechnen

Folgende Sonderaufwendungen sind nicht Bestandteil der Kosten der Erziehung:

  • Erstausstattung Bekleidung

  • Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen:

    o   Erstausstattung bei Aufnahme

    o   Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnungen (mobile Betreuung)

    o   Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme (z.B. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit)

     

  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten, die über die Anzahl oder den Großraum, hinausgehen

  • Übernahme von Kosten in Kindertagesstätten

  • Leistungen nach § 40 SGB VIII (Krankenhilfe) werden durch den Rahmenvertrag nicht erfasst

 

Individuelle Sonderleistungen (nach Vereinbarungen)
Bereich Beschreibung

HPG nach § 36 SGB 8

  • Zusätzliche Leistungen, die im HPG vereinbart werden;

  • können dem Kind oder Jugendlichen sowie der Familie bzw. den Sorgeberechtigten zur Verfü- gung gestellt werden;

  • die Leistungen sind nicht Bestandteil des Regelangebotes und daher nicht im Entgelt berücksichtigt.

Zusätzliche ambulantes Unterstützungsangebot/ besondere soz.-päd. Betreuung

  • Sonderformen der pädagogischen Betreuung, die über das beschriebene Regelangebot hinausgehen;

  • Bereitstellung von pädagogischen Fachkräften für bedarfsgerechte und flexibel abgestimmte Hilfebedarfe;

  • die Hilfe wird im Rahmen von Fachleistungsstunden oder Pauschalen individuell vereinbart und abgerechnet.

Fahrtkosten

  • langfristig und regelmäßig angelegte Fahrten zu Diagnostik- oder Therapieeinrichtungen, die über eine kreisweite Entfernung hinausgehen, müssen als individuelle Zusatzleistung vereinbart werden;
  • i.d.R. ist eine pädagogische Fachkraft im Rahmen der Fahrt begleitend unterwegs, außerdem ist ein Fahrzeug ausschließlich für diesen Grund im Einsatz.

Therapeutische Zusatzangebote

  • bei Einzel- oder Gruppenangeboten durch externe Therapeuten und Therapeutinnen oder systemische Berater und Beraterinnen, werden Honorare oder Fachleistungsstunden in Rechnung gestellt;

  • Zuständigkeit und Notwendigkeit wird im Rahmen des HPG geprüft.

Besondere Schul- oder Freizeitangebote

  • Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen zu schulischen oder sozialpädagogischen Zwecken, werden in Höhe der tatsächlichen Kosten im HPG zusätzlich vereinbart (z.B. Sprachkurse/ externe Intensivmaßnahmen);

  • Intensive schulische oder berufliche Nachhilfe, die über die Grundleistungen hinausgehen, werden Honorare oder Fachleistungsstunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Ausstattung und Ressourcen
Bereich Beschreibung
Haus Borgeln Haus Werl
 Platzzahl und Betreuungsschlüssel
  • 7 Plätze; – 1:1,22:
  • anteilig Leitung/ Beratung, Verwaltung und hauswirtschaftlicher Dienst.

  • 6 Plätze; – 1:1;
  • anteilig Leitung/ Beratung, Verwaltung und hauswirtschaftlicher Dienst.

Fachkräftequalifikationen

  • Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen;
  • Erzieher und Erzieherinnen;
  • Heilpädagogen und Heilpädagoginnen;
  • je eine Pädagogische Fachkraft mit motopädischer und/ oder traumapädagogischer Zusatzqualifikation;
  • Auszubildende der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik;
  • sonstige vom Landesjugendamt anerkannte pädagogische Fachkräfte;
  • weitere Unterstützung durch: o Wirtschaftskraft o Bundesfreiwilligendienstleistende/ Auszubildende/Anerkennungsjahre/Praktikanten/
    Kinderpfleger/studentische Hilfskräfte oder duale Studierende.
  • Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen
  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Heilpädagogen und Heilpädagoginnen
  • je eine Pädagogische Fachkraft mit psychomotorischer und/ oder traumapädagogischer Zusatzqualifikation;
  • Auszubildende der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik; sonstige vom Landesjugendamt anerkannte pädagogische Fachkräfte;
  • weitere Unterstützung durch: o Wirtschaftskraft
  • Bundesfreiwilligendienstleistende/ Auszubildende/ Anerkennungsjahre/Praktikanten/
    Kinderpfleger/studentische Hilfskräfte oder duale Studierende.

Räumlichkeiten und Ausstattung

  • Alternatives und ganzheitliches Wohn- und Betreuungskonzept in Welver-Borgeln im Kreis Soest auf knapp 300qm Wohnfläche;
  • individuell eingerichtete Zimmer für insgesamt 7 Kinder und Jugendliche;
  • neben den herkömmlichen Wohn- und Gemeinschaftsräumen bietet das Haus noch einen Werk-/ Bastelraum, einen Entspannungsraum, sowie einen Mehrzweckraum (motopädisches Angebot);
  • Kindgerecht gestalteter Außenbereich mit einer Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten (Garten/ Terrasse/ Sandkasten/ etc.).
  • Alternatives und ganzheitliches Wohn- und Betreuungskonzept in Werl im Kreis Soest auf knapp 300qm Wohnfläche;
  • individuell eingerichtete Zimmer für insgesamt 6 Kinder und Jugendliche;
  • neben den herkömmlichen Wohn- und Gemeinschaftsräumen bietet das Haus noch einen Mehrzweckraum (psychomotorisches Angebot) sowie mehrere Aufenthaltsbereiche;
  • Kindgerecht gestalteter Außenbereich mit einer Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten (Garten/ Terrasse/ etc.).

 

 

Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Bereich Beschreibung

Qualitätsentwicklung

  • Hilfeempfänger (Kind/ Jugendlicher und seine Familie), das unterbringende Jugendamt und die stationäre Einrichtung/ der Träger stehen innerhalb des Hilfeleistungsprozesses in einem Interaktionsverhältnis;
  • Bedarfe, gesetzliche Vorschriften sowie die pädagogischen Interventionen und Hilfemaßnahmen der zu gewährenden Hilfe werden im gemeinsamen Aushandlungsprozess vereinbart;
  • die vereinbarten Hilfen werden von Beginn an verschriftlicht;
  • Konzeptentwicklung und Fortschreibung;
  • Teamentwicklung durch Fall- und Teamsupervision, regelmäßige Team- und Einzelgespräche, interne und externe Fortbildungen, Fachvorträge und Tagesseminare;
  • Organisationsberatung und Unterstützung durch den VPK;
  • Qualitätsdialog mit dem zuständigen Jugendamt, Schulen und anderen Institutionen;
  • Projektarbeit (auch gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen);
  • Interne und externe Qualitätszirkel.

Qualitätssicherung

  • Tägliche Dokumentation des Alltages anhand eines Übergabebuches durch die Fachkräfte;
  • regelmäßige und ausführliche Dienstübergaben;
  • strukturierte Einarbeitung und Begleitung neuer Fachkräfte;
  • Protokolle von allen Teamsitzungen, Gruppenbesprechungen mit den Kindern und Jugendlichen und von Dienstbesprechungen;
  • systematische Dokumentation der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen;
  • Beschwerdemanagement: Dokumentation, Reflexion und Information aller Beteiligten;
  • Leistungserbringung zielgerichtet gemäß der Hilfeplanung und dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen;
  • Regelungen zur Sicherstellung des Sozialdatenschutzes, Jugendschutzes und des vorgesehenen §8a SGB VIII Verfahrens werden eingehalten.

 Dialog und Netzwerk

Die am Prozess beteiligten Partner der Jugendhilfe erfüllen gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz festgelegte unterschiedliche Funktionen:

  • Landesjugendamt: Aufsichtsfunktion durch die Erteilungsvollmacht von Betriebserlaubnissen sowie seine überörtlichen Beratungs-, Fortbildungs- und Planungskompetenz;

  • Kreis-Jugendamt Soest: mit seiner Kompetenz, Gewährleistung und Ausgestaltung der Jugendhilfe;

  • Weitere (örtliche) Jugendämter: mit ihrer Kompetenz zur Hilfeplanung und Ausgestaltung der Jugendhilfe;

  • VPK-Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in NRW e.V.: als Partner für bedarfsorientierte Angebote im Rahmen von Betreuung, Bildung und Erziehung;

  • LWL-Berufskolleg Hamm: zentrales Anliegen der Zusammenarbeit ist die Professionalisierung der pädagogischen Arbeit sowohl in der Ausbildung von Fachkräften, als auch in der Praxis zu gewährleisten.