Qualitätssicherung

Für eine Qualitätssicherung ist jede geplante und systematische Tätigkeit notwendig, die innerhalb des Qualitätsmanagements umgesetzt wird, um zu überprüfen, ob die Qualitätsanforderungen an die Leistungen erfüllt werden. Es gilt also langfristig die Qualitätsanforderungen zu erhalten und positiv im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Im Rahmen unserer Arbeit wird sichergestellt, dass interne Abläufe und Strukturen unter der Beteiligung aller Beteiligten fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden. Die Qualitätssicherung ist prozessbegleitend und wird anhand folgender Maßnahmen umgesetzt:

 

Maßnahmen und Instrumente der Qualitätssicherung:

  • Tägliche Dokumentation des Alltages anhand eines Übergabebuches durch die Fachkräfte;
  • regelmäßige und ausführliche Dienstübergaben;
  • Strukturierte Einarbeitung und Begleitung neuer Fachkräfte;
  • Protokolle von allen Teamsitzungen, Gruppenbesprechungen mit den Kindern und Jugendlichen und von Dienstbesprechungen;
  • Systematische Dokumentation der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen;
  • Beschwerdemanagement: Dokumentation, Reflexion und Information aller Beteiligten;
  • Leistungserbringung zielgerichtet gemäß der Hilfeplanung und dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen;
  • Regelungen zur Sicherstellung des Sozialdatenschutzes, Jugendschutzes und des vorgesehenen §8a SGB VIII Verfahrens werden eingehalten;
  • Umsetzung und Überprüfung durch eine/n Qualitätsbeauftragte/n.